Der psychologische Teil einer MPU wird meist unterschätzt.
Es geht darum, sich zu öffnen und über die eigene Persönlichkeit und private Lebenssituationen zu sprechen, dies erfordert einiges an Überwindung.
Wenn diese persönlichen Themen bereits bei uns in einem angenehmen Umfeld besprochen und aufgearbeitet worden sind, fällt es deutlich leichter in einer fremden Begutachtungssituation darüber zu sprechen.
Die Kosten für eine MPU sind nicht gering, dazu fallen meistens noch kostenpflichtige Abstinenznachweise und Behördengänge an. Aus diesem Grund ist es sinnvoll an einer MPU Vorbereitung teilzunehmen um erneuten Kosten entgegenzuwirken.
MPU steht für Medizinisch-Psychologische Begutachtung. Sobald für die Behörde Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht, wird eine Untersuchung angeordnet.
Wie ist der Ablauf am Gutachtentag?
In der Regel dauert eine MPU drei bis vier Stunden mit Wartezeiten und besteht aus drei Teilen.
Verkehrsmedizinischer Teil: Es wird auf für den Verkehr relevante Erkrankungen (Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Diabetes o.ä.) untersucht.
Leistungsdiagnostik: Um die Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit zu überprüfen, wird ein standardisierter Reaktionstest am Computer durchgeführt. Sollten die Werte dieser Überprüfung nicht ausreichend sein, kann eine psychologische Fahrverhaltensbeobachtung durchgeführt werden. In diesem Fall überprüft ein Gutachter die Leistungsfähigkeit während des Autofahrens.
Verkehrspsychologischer Teil: Auf diesen Teil bereiten wir im besonderen Maße vor. Es geht um die Einsicht in früheres Fehlverhalten, die persönlichen Ursachen dafür zu klären und Vorsätze für die Zukunft zu etablieren, die eine erneute Verkehrsauffälligkeit zuverlässig verhindern.
Wer muss eigentlich zur MPU und warum ?
Wenn ein Verkehrsteilnehmer (dazu zählen auch Rad- und Elektrorollerfahrer) unter dem Einfluss von Betäubungsmittel im Straßenverkehr aufgefallen ist oder auch außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat (Handel, Besitz, Konsum) droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 ‰ im Straßenverkehr, muss mit einer MPU gerechnet werden. Aber auch bei geringen Werten kann es zu einer Aufforderung kommen.
Dies kann vorkommen, sofern der Verkehrsteilnehmer zweimal oder öfter auffällig geworden ist oder bei einem Blutalkoholwert von 1,1 ‰ keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen, wie Gleichgewichts- oder Sprachstörungen aufzeigt.
Sind 8 oder mehr Punkte beim Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen, gab es Auffälligkeiten innerhalb der Probezeit oder kam es zu besonders schwerwiegenden Verkehrsverstößen, kann es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen.
Berufskraftfahrer
Sobald Inhaber eines LKW-Führerscheins oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxifahrer) aufgrund der genannten Delikte auffällig geworden sind, müssen sie sich ebenfalls einer MPU unterziehen. Um die besondere Anforderung ihrer Tätigkeit sicherzustellen, werden Fähigkeiten wie Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit im besonderen Maße überprüft.
Auch wer Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs begangen hat, muss mit einer Aufforderung zur MPU rechnen.
Erhöhtes Aggressionspotenzial
Bei Straftaten wie Verstoß gegen das Waffengesetz, Körperverletzung, Beleidigung, Nötigung, illegalem Straßenrennen u. a., die auf eine besonders hohe oder geringe Impulskontrolle schließen lassen, wird eine MPU angeordnet.
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