Punkte, Sperren und Gerichtsverhandlungen

Vorbereitung kann helfen!

Sperrfristverkürzung

In bestimmten Fällen ist es möglich, die Sperrfrist abzukürzen. Dies ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich und sollte vorher mit einem Anwalt besprochen werden.  

Die Annerkennung zur Verkürzung liegt bei dem zuständige Richter. 

Vorausgesetzt wird in der Regel eine frühzeitige Intervention innerhalb der Sperrfrist, diese können Sie bei uns absolvieren. 

Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV

Die verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV betrifft Verkehrsteilnehmer innerhalb der Probezeit. 

Sollten man innerhalb der Probezeit wegen Ordnungswidrigkeiten und / oder Verkehrsstraftaten aufgefallen sein, kann das Gericht die Beratung anordnen.

 

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